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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau S. Dreimann 0551 525 - 210 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr C. Tute 0551 525 - 120 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr C. Schaper 0551 525 - 224 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr M. Reuter 0551 525 - 203 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen grundsätzlich auch in Deutschland die entsprechenden Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Die Berechtigung gilt nicht für Lernführerscheine oder vorläufige Führerscheine. Sie gilt insbesondere auch nicht für Personen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten oder denen in Deutschland das Führen von Kraftfahrzeugen verboten ist. Auf die Staatsangehörigkeit des Inhabers kommt es dabei nicht an.

Fahrerlaubnis aus Staaten der EU und dem EWR

Eine Pflicht zur Umschreibung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis gibt es nicht. Der Inhaber kann damit unbefristet in Deutschland fahren.

Fahrerlaubnis außerhalb von Staaten der EU oder dem EWR

Mit dem ausländischen Führerschein dürfen in Deutschland vorübergehend Kraftfahrzeuge geführt werden. Wird der Wohnsitz nach Deutschland verlegt, besteht diese Berechtigung grundsätzlich noch sechs Monate. Danach ist für die weitere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr eine deutsche Fahrerlaubnis notwendig.

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Ausländische Fahrerlaubnisse können unter bestimmten Voraussetzungen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse wird unterschieden zwischen

  • Fahrerlaubnissen, die in Staaten der Europäischen Union (EU) und den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt sind (s. EU- und EWR-Staatenliste)
  • den privilegierten Fahrerlaubnissen (s. Staatenliste) und
  • den übrigen ausländischen Fahrerlaubnissen aus sog. "Drittländern".
Führerscheine aus den EU- und den EWR-Staaten werden ohne Ablegung einer Prüfung umgeschrieben. Ob und ggf. welche Prüfung für die Umschreibung einer privilegierten Fahrerlaubnis notwendig ist, kann der "Staatenliste" (siehe unter: www.fahrerlaubnisrecht.de) entnommen werden. Die übrigen Führerscheine aus den sogenannten "Drittstaaten" werden nur nach Ablegung einer vollständigen Prüfung umgeschrieben.


Was muss ich mitbringen?

  • Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Original-Führerschein
  • Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
zusätzlich bei Fahrerlaubnissen aus "Drittstaaten" für Klasse A, A1, A2, B, BE, T, L:

  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder "Erste Hilfe"
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch einen amtlich anerkannten Übersetzer (z. B. ADAC)
für Klasse C, CE, C1, C1E:
  • ärztliche Bescheinigung eines Arztes für Arbeits-/Betriebsmedizin oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe"
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch einen amtlich anerkannten Übersetzer (z. B. ADAC)



  • Rechtsgrundlage

    Welche Gebühren fallen an?
    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus EU- oder EWG-Staaten oder Anlage 11-Staaten ohne Probezeit: 35,00 Euro

    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus EU- oder EWG-Staaten oder Anlage 11-Staaten mit Probezeit: 35,80 Euro

    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten ohne Probezeit: 42,60 Euro

    Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten mit Probezeit: 43,40 Euro


    Formulare
    Fahrerlaubnisantrag - allgemein  
    Fahrerlaubnisantrag - Anlage Gesundheitszustand