SG Amtstierärztlicher Dienst und Verbraucherschutz
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr M. Schönthal | 0551 525 - 307 | ||
| Frau Dr. T. Barke | 0551 525 - 489 | ||
| Herr J. Fischer | 0551 525 - 499 | ||
| Herr D. Viel | 0551 525 - 576 | ||
| Frau B. Sulimma | 0551 525 - 129 | ||
| Herr H. Sikulski | 0551 525 - 324 | ||
| Herr R. Rinke | 0551 525 - 788 | ||
| Herr S. Krems | 0551 525 - 496 | ||
| Herr K.-W. Krause | 0551 525 - 768 | ||
| Herr H. Heller | 0551 525 - 556 |
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau S. Maxelon | 0551 525 - 589 | ||
| Frau H. Hinzmann | 0551 525 - 497 |
Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Dafür sind alle Unternehmen der Lebensmittelkette verantwortlich.
Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt prüft durch Kontrollen und Probenentnahmen im Bereich des Landkreises und der Stadt Göttingen, ob die hier ansässigen Lebensmittelunternehmen die Anforderungen des Lebensmittelrechts einhalten. Die Kontrollen und Proben umfassen alle Stufen der Lebensmittelherstellung und der Vertriebswege.
Werden Mängel festgestellt, ist es unsere Aufgabe sicherzustellen, dass diese behoben werden und gegebenfalls die Ahndung dieser Verstöße erfolgt.
Zur Überwachung von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Kosmetik, Kleidung, Spielzeug, Geschirr) nehmen wir Proben und führen Rückrufkontrollen durch.
Bei
können Sie eine Verbraucherbeschwerde an uns richten.
Die Überwachung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Hinweis: Zur Bearbeitung der Beschwerde bitten wir Sie, uns die Anzeige zeitnah zuzustellen und nach Rücksprache Kaufbelege, beanstandete Produkte, Arztbescheinigungen oder andere Nachweise vorzulegen.
Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt prüft durch Kontrollen und Probenentnahmen im Bereich des Landkreises und der Stadt Göttingen, ob die hier ansässigen Lebensmittelunternehmen die Anforderungen des Lebensmittelrechts einhalten. Die Kontrollen und Proben umfassen alle Stufen der Lebensmittelherstellung und der Vertriebswege.
Werden Mängel festgestellt, ist es unsere Aufgabe sicherzustellen, dass diese behoben werden und gegebenfalls die Ahndung dieser Verstöße erfolgt.
Zur Überwachung von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Kosmetik, Kleidung, Spielzeug, Geschirr) nehmen wir Proben und führen Rückrufkontrollen durch.
Bei
- mangelnder Betriebshygiene
- verdorbenen Lebensmitteln
- Erkrankungen nach Verzehr eines Lebensmittels
- sonstigen Auffälligkeiten
Die Überwachung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Hinweis: Zur Bearbeitung der Beschwerde bitten wir Sie, uns die Anzeige zeitnah zuzustellen und nach Rücksprache Kaufbelege, beanstandete Produkte, Arztbescheinigungen oder andere Nachweise vorzulegen.
Was muss ich mitbringen?
Verwenden Sie bitte das unten stehende Formular "Protokoll Verbraucherbeschwerde"
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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| Protokoll Verbraucherbeschwerde |
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