SG Verwaltung
Beihilfen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau K. Ahlbrecht | 0551 525 - 136 | ||
| Frau C. Röck | 0551 525 - 493 |
Die Kosten für Blutentnahmen/Impfungen bei Rindern, Schweinen und Schafen können von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse in Form von Beihilfen erstattet werden.
Die derzeit gültigen Beihilfesätze entnehmen Sie bitte der Satzung über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung Tierseuchenkasse).
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe muss über das Veterinär- und Verbraucherschutzamt an die Tierseuchenkasse gestellt werden.
Die derzeit gültigen Beihilfesätze entnehmen Sie bitte der Satzung über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung Tierseuchenkasse).
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe muss über das Veterinär- und Verbraucherschutzamt an die Tierseuchenkasse gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Satzung der Nds. Tierseuchenkasse
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.







