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Sie befinden sich hier: Unser ServiceBürgerserviceWas erledige ich wo?


Überschwemmungsgebiete

Details
SG Naturschutz, Wasserwirtschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr B. Ahlborn 0551 525 - 459 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
SG Landwirtschaft, Naturschutz- und Wasserrecht
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr M. Werth 0551 525 - 454 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr B. Krause 0551 525 - 340 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau B. Jenssen 0551 525 - 455 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau A. Gotthardt 0551 525 - 771 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Überschwemmungsgebiete sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.

In diesen Gebieten dürfen folgende Handlungen ohne Genehmigung der Wasserbehörde nicht durchgeführt werden:

  • Grünland umbrechen
  • die Erdoberfläche erhöhen oder vertiefen
  • bauliche Anlagen herstellen oder verändern
  • Baum- und Strauchpflanzungen vornehmen
  • Materialien lagern, die den Hochwasserabfluss hindern können, wie zum Beispiel Holz, Steine, Sand und Erde.

Im Landkreis Göttingen sind an folgenden Gewässern Überschwemmungs-
gebiete festgesetzt worden (bestehende Überschwemmungsgebiete):

Festsetzungen aus dem Zeitraum um 1910

  • Werra (Landesgrenze Hessen bis zur Weser)
  • Fulda (Landesgrenze Hessen bis zur Weser)
  • Weser (Fulda/ Werra bis Landesgenze Hessen)
  • Leine (Landesgrenze Thüringen bis Kreisgrenze Northeim)
  • Rhume (Rhumspringe bis Kreisgrenze Northeim)
  • Harste (Emmenhausen bis Kreisgrenze Northeim)
  • Garte (Beienrode bis zur Leine)
  • Wendebach (Bremke bis zur Leine)
  • Dramme (Barlissen bis zur Leine)
  • Schneenbach (Deiderode bis zur Leine)

  • Hinweis:
    Bitte beachten Sie bei vorstehenden Überschwemmungsgebieten die folgenden Erläuterungen zur "vorläufigen Sicherung"!


  • Schede (Volkmarshausen bis zur Weser) festgesetzt am 13.05.2005
  • Nieme (Varlosen bis zur Weser)
  • Rodebach (Billingshausen bis Kreisgrenze Northeim)

  • Eller (Landesgrenze Thüringen bis zur Rhume)
  • Hahle (Landesgrenze Thüringen bis zur Rhume)
  • Nathe (Westerode bis zur Hahle)
  • Suhle (Germershausen bis zur Hahle)

Im Gegensatz zu den vorher gültigen Überschwemmungsgebieten werden die Überschwemmungsgebiete seit 2007 auf Grundlage der Abflussmenge eines statistisch im Mittel einmal in 100 Jahren (HQ100) auftretenden Hochwassers ermittelt.

Neu festgesetzt:
Schwülme (gesamter Gewässerabschnitt im Landkreis Göttingen) seit 12.12.2012
Verordnung Überschwemmungsgebiet Schwülme PDF-Datei (20 KB)


Detailkarte Schwülme PDF-Datei (4 MB)


Übersichtskarte Schwülme PDF-Datei (860 KB)



Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ermittelt derzeit nach und nach die Bereiche der Gewässer oder Gewässerabschnitte, die von einem hundertjährigen Hochwasser überschwemmt werden. Diese Bereiche werden jeweils in Arbeitskarten dargestellt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt sind die so ermittelten Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert und gelten bis zur Festsetzung durch den Landkreis Göttingen als festgesetzt. Das bedeutet, dass auch in den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten die oben aufgeführten Nutzungsbeschränkungen gelten.

Vorläufige Sicherung
Folgende Überschwemmungsgebiete im Landkreis sind bisher vorläufig gesichert:

Werra seit 23.07.2009
Übersichtskarte Werra PDF-Datei (3 MB)


Detailkarte Werra PDF-Datei (3 MB)



Fulda seit 23.07.2009
Übersichtskarte Fulda PDF-Datei (3 MB)


Detailkarte Fulda PDF-Datei (5 MB)



Weser seit 30.07.2009
Übersichtskarte 1 Weser PDF-Datei (3 MB)


Übersichtskarte 2 Weser PDF-Datei (3 MB)


Detailkarte Weser PDF-Datei (5 MB)




Leine seit 22.02.2012
Übersichtskarte 1 Leine PDF-Datei (1 MB)


Übersichtskarte 2 Leine PDF-Datei (943 KB)


Detailkarte Leine PDF-Datei (4 MB)



Rhume seit 14.11.2012
Übersichtskarte Rhume PDF-Datei (2 MB)


Detailkarte Rhume PDF-Datei (5 MB)



Harste seit 14.11.2012
Übersichtskarte Harste PDF-Datei (918 KB)


Detailkarte Harste PDF-Datei (2 MB)



Garte seit 28.11.2012
Übersichtskarte Garte PDF-Datei (2 MB)


Detailkarte Garte PDF-Datei (5 MB)



Wendebach seit 28.11.2012
Übersichtskarte Wendebach PDF-Datei (1 MB)


Detailkarte Wendebach PDF-Datei (4 MB)



Dramme seit 05.12.2012
Übersichtskarte Dramme PDF-Datei (1 MB)


Detailkarte Dramme PDF-Datei (3 MB)



Schneenbach seit 05.12.2012
Übersichtskarte Schneenbach PDF-Datei (871 KB)


Detailkarte Schneenbach PDF-Datei (2 MB)



Rase - Grundbach seit 19.12.2012

Übersichtskarte Rase - Grundbach PDF-Datei (697 KB)


Detailkarte Rase - Grundbach PDF-Datei (1 MB)



Aue seit 23.01.2013

Übersichtskarte Aue PDF-Datei (1 MB)


Detailkarte Aue PDF-Datei (3 MB)






Was muss ich mitbringen?
In der Regel genügt ein formloser Antrag.


Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren orientieren sich am Wert der zu errichtenden Anlage.


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