SG Hilfen außerhalb von Einrichtungen und Heimaufsicht
Heimaufsicht
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau A. Birkholz | 0551 525 - 377 | ||
| Frau Bet. Wienecke | 0551 525 - 376 | ||
| Frau U. Kosmann | 0551 525 - 577 | ||
| Frau T. Heiligenstadt | 0551 525 - 578 |
Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes zuständig, d. h. hier erfolgt die behördliche Überwachung der Heime im Landkreis Göttingen.
Die Hauptaufgaben der Heimaufsicht sind:
Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehöriger, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen. Bei der Beratung von Seniorinnen und Senioren die einen Heimplatz wünschen (wie auch deren Angehörigen) bildet die Hilfe zur Auswahl der richtigen Einrichtung und die Information über zu erwartende Kosten einen besonderen Schwerpunkt.
Diese Kosten können ggf. ganz oder teilweise im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
Die Hauptaufgaben der Heimaufsicht sind:
- Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
- Überprüfung der durchgeführten Pflegemaßnahmen
- Überprüfung der Heimmindestbauverordnung
- Überprüfung der Heimpersonalverordnung
- Kontrolle über die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehöriger, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen. Bei der Beratung von Seniorinnen und Senioren die einen Heimplatz wünschen (wie auch deren Angehörigen) bildet die Hilfe zur Auswahl der richtigen Einrichtung und die Information über zu erwartende Kosten einen besonderen Schwerpunkt.
Diese Kosten können ggf. ganz oder teilweise im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Heimgesetz
Sozialgesetzbuch Elftes und Zwölftes Buch (SGB XI, SGB XII)
Sozialgesetzbuch Elftes und Zwölftes Buch (SGB XI, SGB XII)







