SG Allgemeine Schulangelegenheiten
Schülerbeförderung - Fahrtkostenerstattung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau A. Ehlert | 0551 525 - 553 | ||
| Herr O. Jaeger | 0551 525 - 149 | ||
| Frau A. Erdmann | 0551 525 - 333 |
Der Landkreis Göttingen bearbeitet die Anträge auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die keine Schülerjahreskarten, aber einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen haben.
Rechtsgrundlage
§ 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Göttingen
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Göttingen







