Home
|
Impressum
|
A A A
|
Kontrast

Navigation

  • Aktuelles
    • Pressestelle
    • Kreisfusion
    • Öffentliche Aufträge
    • Stellenangebote
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Termine und Veranstaltungen
    • Wahlen
  • Unser Landkreis
    • Kreistag und Landrat
    • Klimaschutz
    • Integration
    • Gleichstellung
    • Kreis im Überblick
    • Kultur, Freizeit und Tourismus
    • Wirtschaft und Regionalentwicklung
  • Unsere Themen
    • Arbeit und Beschäftigung
    • Soziales und Bildung
    • Kinder, Jugend und Familie
    • Umwelt und Naturschutz
    • Abfallwirtschaft
    • Bauen und Planen
    • Ordnung und Verkehr
    • Tiere und Lebensmittel
  • Unser Service
    • Bürgerservice
    • Anregungen und Beschwerden
    • Ehrenamtskarte
    • Ausbildung und Praktika
    • Haushaltsberatungen
    • Wunschkennzeichen
    • Kreistagsinformationen online
    • Impressum


logowhite
logo
Lichtkunst am KreishausLichtkunst am Kreishaus Burg PlesseBurg Plesse Eingang KreishausEingang Kreishaus Marktplatz GöttingenMarktplatz Göttingen


Sekundäre Navigation

  • Bürgerservice
    • Was erledige ich wo?
    • Anträge und Formulare
    • Informationen, Broschüren und Satzungen
    • Ihre Ansprechpartner/innen
    • Organisation und Struktur
    • Standorte Kreisverwaltung
    • Hinweis zur Elektronischen Kommunikation
  • Anregungen und Beschwerden
  • Ehrenamtskarte
  • Ausbildung und Praktika
  • Haushaltsberatungen
  • Wunschkennzeichen
  • Kreistagsinformationen online
  • Impressum

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Sie befinden sich hier: Unser ServiceBürgerserviceWas erledige ich wo?


Abwasser (Genehmigung zur Einleitung von Abwasser)

Details
SG Naturschutz, Wasserwirtschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr T. Wisser 0551 525 - 779 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr B. Ahlborn 0551 525 - 459 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
SG Landwirtschaft, Naturschutz- und Wasserrecht
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr M. Werth 0551 525 - 454 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau B. Jenssen 0551 525 - 455 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau A. Gotthardt 0551 525 - 771 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Als Abwasser bezeichnet man

  • Schmutzwasser, das ist durch menschliche Eingriffe verändertes Wasser wird,
  • Niederschlagswasser, das von befestigten Flächen abfließt und gesammelt wird.
Unter Abwasserbeseitigung versteht man das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser.
Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Die Städte und Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen.
Bestehen Probleme mit Ihrem Anschluss an den öffentlichen Schmutz- oder Regenwasserkanal wenden Sie sich bitte direkt an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. die von ihnen beauftragten Dritte (Wasserverbände o.a.)

Sofern Sie
  • Abwasser (auch Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder
  • Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus dem gewerblichen Bereich in öffentliche Abwasseranlagen
einleiten wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Erlaubnis bzw. Genehmigung des Landkreises Göttingen als Untere Wasserbehörde.

Die Gemeinde kann durch eine Satzung für bestimmte Teile des Gebietes vorschreiben, dass das häusliche Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen ist. Diese Satzung legt fest, welchen Gewässern das Abwasser zuzuführen ist. Der Landkreis Göttingen als Untere Wasserbehörde berät die Grundstückseigentümer über technische Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung.

Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserbehördliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Göttingen) zu beantragen.

Ob und in welchem Umfang für die Einleitung Ihres Abwassers eine Erlaubnis bzw. Genehmigung beantragt werden muss, kann bei den oben genannten AnsprechpartnerInnen erfragt werden.



Was muss ich mitbringen?
In der Regel genügt ein formloser Antrag.


Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge.

Druckversion anzeigen

Kennen Sie schon:
Unsere Leistungen?

Schnellzugriff
Was erledige ich wo?
Ansprechpartner
Anträge und Formulare
Pressestelle
Kontakt und Anfahrt

Kreistagsinformationen online

Informieren Sie sich aktuell
Plenum des Kreistages

über öffentliche Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien.

Häufig gesucht

Stellenangebote
 
Zulassungsstelle
 
Wunschkennzeichen
 
Öffnungszeiten
 
Jobcenter
 
Bußgeldstelle
 
Klimaschutz
 
Jugendamt
 
Kinderbetreuung
 

Organisation der Verwaltung

Organisation der Verwaltung - Wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Bitte zur Gesamt-ansicht auf das Bild klicken!


Footer-Bereich

  • Aktuelles
    • Pressestelle
    • Kreisfusion
    • Öffentliche Aufträge
    • Stellenangebote
    • Amtliche Bekanntmachungen
    • Termine und Veranstaltungen
    • Wahlen
  • Unser Landkreis
    • Kreistag und Landrat
    • Klimaschutz
    • Integration
    • Gleichstellung
    • Kreis im Überblick
    • Kultur, Freizeit und Tourismus
    • Wirtschaft und Regionalentwicklung
  • Unsere Themen
    • Arbeit und Beschäftigung
    • Soziales und Bildung
    • Kinder, Jugend und Familie
    • Umwelt und Naturschutz
    • Abfallwirtschaft
    • Bauen und Planen
    • Ordnung und Verkehr
    • Tiere und Lebensmittel
  • Unser Service
    • Bürgerservice
    • Anregungen und Beschwerden
    • Ehrenamtskarte
    • Ausbildung und Praktika
    • Haushaltsberatungen
    • Wunschkennzeichen
    • Kreistagsinformationen online
    • Impressum
Kontakt
Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 525-0
Telefax: 0551 525-588
info@landkreisgoettingen.de
logo