SG Abfallwirtschaft, Abfallbehörde, Innere Verwaltung
Abfall- und Laubsäcke
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr M. Loewe | 0551 525 - 474 |
Die gebührenpflichtigen Laub- und Abfallsäcke sind für die Entsorgung größerer, ausnahmsweise anfallender Abfallmengen gedacht, die nicht in Ihren Restabfallbehälter beziehungsweise in die Komposttonne passen.
Der Laubsack fasst 70l und ist für die Entsorgung aller kompostierbaren organischen Abfälle bestimmt. Der Laubsack kann auch von Eigenkompostierern für Abfälle, die nicht auf dem eigenen Komposthaufen kompostiert werden sollen, genutzt werden. Der Laubsack ist am Leerungstermin der Komposttonne oder bei der Baum- und Strauchschnittabfuhr zur Abholung bereitzustellen.
Der Abfallsack fasst 50l und ist für die Entsorgung aller Restabfälle. Der Restabfallsack ist am Leerungstermin der Restabfallbehälter oder bei der Sperrmüllabfuhr zur Abholung bereitzustellen.
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Der Laubsack fasst 70l und ist für die Entsorgung aller kompostierbaren organischen Abfälle bestimmt. Der Laubsack kann auch von Eigenkompostierern für Abfälle, die nicht auf dem eigenen Komposthaufen kompostiert werden sollen, genutzt werden. Der Laubsack ist am Leerungstermin der Komposttonne oder bei der Baum- und Strauchschnittabfuhr zur Abholung bereitzustellen.
Der Abfallsack fasst 50l und ist für die Entsorgung aller Restabfälle. Der Restabfallsack ist am Leerungstermin der Restabfallbehälter oder bei der Sperrmüllabfuhr zur Abholung bereitzustellen.
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Welche Gebühren fallen an?
Laubsack 2,50 Euro
Abfallsack 3,50 Euro
Abfallsack 3,50 Euro







