SG Abfallwirtschaft, Abfallbehörde, Innere Verwaltung
Ölunfälle (Schadensfälle an Boden und Gewässern)
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr J. Hagemann | 0551 525 - 452 |
Zum Schutz der oberirdischen Gewässer, des Grundwassers und des Bodens müssen bei Unfällen und Schadensfällen, bei denen es zum Auslaufen und/oder Versickern von wassergefährdenden Stoffen kommt, zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit unverzüglich Sofortmaßnahmen getroffen werden.
Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz besteht eine Anzeigepflicht, sofern wassergefährdende Stoffe in nicht nur unbedeutender Menge an Leitungen, Anlagen, Fahrzeugen etc. austreten. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass derartige Stoffe in den Boden, ein Gewässer, einen Kanal oder z.B. den Keller ausgetreten sind.
Eine Meldung über einen Ölunfall ist unverzüglich an die Polizei, Feuerwehr oder den Landkreis Göttingen unter einer der folgenden Telefonnummern abzugeben:
0551 525 - 452
0551 525 - 453
0551 525 - 449
Außerhalb der Dienstzeit ist der Landkreis Göttingen über die Feuerwehr-Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr Göttingen (Notruf-Nr. 112 oder 0551 70750) zu benachrichtigen. Die Einsatzleitstelle leitet die Meldung nach einem internen Bereitschaftsplan an den Landkreis Göttingen weiter.
Aufgabe der Wasserbehörde ist es dann
Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz besteht eine Anzeigepflicht, sofern wassergefährdende Stoffe in nicht nur unbedeutender Menge an Leitungen, Anlagen, Fahrzeugen etc. austreten. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass derartige Stoffe in den Boden, ein Gewässer, einen Kanal oder z.B. den Keller ausgetreten sind.
Eine Meldung über einen Ölunfall ist unverzüglich an die Polizei, Feuerwehr oder den Landkreis Göttingen unter einer der folgenden Telefonnummern abzugeben:
0551 525 - 452
0551 525 - 453
0551 525 - 449
Außerhalb der Dienstzeit ist der Landkreis Göttingen über die Feuerwehr-Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr Göttingen (Notruf-Nr. 112 oder 0551 70750) zu benachrichtigen. Die Einsatzleitstelle leitet die Meldung nach einem internen Bereitschaftsplan an den Landkreis Göttingen weiter.
Aufgabe der Wasserbehörde ist es dann
- den Schaden zu beurteilen
- Sofortmaßnahmen einzuleiten
- Maßnahmen zur Sanierung anzuordnen und zu überwachen
Rechtsgrundlage
Welche Gebühren fallen an?
Eine Kostenerstattung hat durch den Verursacher eines Ölunfalls zu erfolgen, einschließlich der Kosten der Ursachen- und Gefahrenerforschung.







