SG Verwaltung/Beistandschaften
Förderung von Vereinen und Verbänden
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau K. Raufeisen | 0551 525 - 219 |
Das Sozialgesetzbuch (Drittes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Richtlinien in folgenden Bereichen:
Die vollständigen Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit finden Sie hier.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Richtlinien in folgenden Bereichen:
- Vergünstigungen für Juleica-Inhaber/-innen
- Freizeiten, Fahrten, Lager
- Internationale Kinder- und Jugendmaßnahmen
- Seminare, Bildungsmaßnahmen
- Einrichtungen
- Materialbeschaffung
- Personalkosten für Ehrenamtliche
- Verwaltungskostenzuschuss
- Sonstige Maßnahmen, Veranstaltungen
- Versicherungsschutz
Was muss ich mitbringen?
Teilnehmerlisten, Zielortbescheinigung, pädagogische Konzeption, Dokumentation bzw. Kostenvoranschläge und Rechnungen sind entsprechend der einzelnen Maßnahmen dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlage







