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Optionskommune - Hartz IV

Kommunen für Arbeit - Logo
Der Landkreis Göttingen ist seit Januar 2005 allein verantwortlich und zuständig für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen.
Damit zählen wir zu den 69 Kommunen in Deutschland, die von der Möglichkeit der Option nach § 6a II Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) Gebrauch gemacht haben.

Motiviert für diese Entscheidung hat uns gleichermaßen die starke regionale Verantwortung für die Menschen, die hier leben, und für die Unternehmen, die im Landkreis Göttingen ihren Standort haben. Der Kreistag und die Verwaltung des Landkreises wissen beide um die seit Jahren bestehende hohe Langzeitarbeitslosigkeit mit allen damit zusammenhängenden Problemlagen.

Die Betreuung der SGB II-Kunden erfolgt durch das Jobcenter Landkreis Göttingen an den Standorten Duderstadt, Hann. Münden, Göttingen – Land und Stadt Göttingen.

Wir setzen auf die neuen Wege, die in die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit führen. Zusammen mit den Kommunen, den Unternehmen in der Region, den Bildungsträgern und den Beratungsstellen möchten wir die Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren.


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