Hinweis zur Elektronischen Kommunikation
Wichtiger Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Göttingen - eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3 a Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Der Landkreis Göttingen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich in Niedersachsen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger (Landkreis Göttingen) hierfür einen Zugang eröffnet hat. Der Landkreis Göttingen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Grundsätzlich wird zwischen formlosen und formgebundenen Schreiben (zum Beispiel Widersprüchen) unterschieden.
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die ein Gesetz die Schriftform anordnet, wie Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim Landkreis Göttingen derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich. Wir bitten Sie, in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (zum Beispiel Brief) zu verwenden.
Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Niedersachsen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.
Der Landkreis Göttingen nimmt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Auch vertrauliche Informationen sollten Sie uns nicht auf elektronischem Wege übermitteln. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Soweit also eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.
Formlose Schreiben
Schreiben, für die kein Formerfordernis vorgeschrieben ist. Hierfür hat der Landkreis Göttingen den Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail finden Sie in unserem Internetangebot E-Mail-Adressen einzelner Fachämter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch an die allgemeine E-Mail-Adresse info@landkreisgoettingen.de richten.
Wenn Sie per E-Mail an den Landkreis Göttingen herantreten, werden wir Ihnen per E-Mail antworten, wenn es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz nicht per E-Mail versendet. In diesem Fall antworten wir Ihnen auf dem Postweg.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an den Landkreis Göttingen versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann zum Beispiel durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 10 Megabyte (MB) angenommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei umfangreichen E-Mails mit längeren Zustellzeiten zu rechnen ist.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Göttingen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderer Behörden oder Einrichtungen.
Der Landkreis Göttingen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich in Niedersachsen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Niedersachsen (NVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger (Landkreis Göttingen) hierfür einen Zugang eröffnet hat. Der Landkreis Göttingen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Grundsätzlich wird zwischen formlosen und formgebundenen Schreiben (zum Beispiel Widersprüchen) unterschieden.
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die ein Gesetz die Schriftform anordnet, wie Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim Landkreis Göttingen derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich. Wir bitten Sie, in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (zum Beispiel Brief) zu verwenden.
Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Niedersachsen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.
Der Landkreis Göttingen nimmt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Auch vertrauliche Informationen sollten Sie uns nicht auf elektronischem Wege übermitteln. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Soweit also eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.
Formlose Schreiben
Schreiben, für die kein Formerfordernis vorgeschrieben ist. Hierfür hat der Landkreis Göttingen den Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail finden Sie in unserem Internetangebot E-Mail-Adressen einzelner Fachämter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch an die allgemeine E-Mail-Adresse info@landkreisgoettingen.de richten.
Wenn Sie per E-Mail an den Landkreis Göttingen herantreten, werden wir Ihnen per E-Mail antworten, wenn es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz nicht per E-Mail versendet. In diesem Fall antworten wir Ihnen auf dem Postweg.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an den Landkreis Göttingen versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Textdateien (*.txt),
- Richt Text Format (*.rtf),
- Microsoft Word (*.doc),
- Microsoft Excel (*xls),
- Portable Data File (*.pdf),
- Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann zum Beispiel durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 10 Megabyte (MB) angenommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei umfangreichen E-Mails mit längeren Zustellzeiten zu rechnen ist.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Göttingen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderer Behörden oder Einrichtungen.







