Gleichstellungstelle
ZIELE UND AUFGABEN
Gesellschaftlicher Wandel durch Gleichsstellungsarbeit
Sowohl das Grundgesetz (Art. 3, Abs.2) als auch die Niedersächsische Verfassung verpflichten uns, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Daraus leiten wir unseren Anspruch ab, alle Initiativen darauf auszurichten, der Gleichberechtigung von Frauen im alltäglichen Leben Gültigkeit zu verschaffen. Chancengleichheit der Geschlechter ist für die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen gelebte Demokratie!
Lieber gleich berechtigt als später!
Von wegen: "So ist es eben!"
- Kindererziehung, Hausarbeit und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sind größtenteils "Frauensache".
- Für berufstätige Frauen stellt sich oft die zusätzliche Aufgabe, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
- Die finanzielle Absicherung von Frauen ist durch Unterbrechungszeiten bei der Erwerbstätigkeit deutlich schlechter als bei Männern.
- Trotz besserer Schulabschlüsse haben Frauen geringere Chancen, einen qualifizierten Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu finden.
- Die Berufswahl junger Mädchen ist immer noch auf ein eingeschränktes Spektrum begrenzt.
- Frauen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen.
- Fast nur Frauen arbeiten in Teilzeit und ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen.
- In politischen Gremien und Entscheidungspositionen sind Frauen unterrepräsentiert, deshalb finden ihre Interessen auch viel zu wenig Berücksichtigung.
- Als allein Erziehende und Rentnerinnen sind Frauen häufig von Sozialleistungen abhängig.
- Männer verwalten die Institutionen und Organisationen, Frauen arbeiten darin.
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen existiert noch immer als ein strukturell bedingter Problemkreis in unserer Gesellschaft.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| Frau A. Kruse |
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Stabsstelle Gleichstellungsstelle
- Gleichstellungsbeauftragte Kreishaus Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen |
Telefon: 0551 525 - 258
Telefax: 0551 525 - 6258 |







