Naturschutz
Der Landkreis Göttingen hat die Aufgabenstellungen Bodenschutz, Wasser, Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz im Umweltamt zusammengefasst.
Ansprüche an die Landschaft können damit frühzeitig erkannt und bewältigt werden.
Gemeinsam besteht die Chance, eine effektive Landschaftsentwicklung herbeizuführen, die dem Menschen eine lebenswerte Umwelt erhält.
Die Durchführung von gesetzlichen Bestimmungen zum Naturschutz obliegt den Naturschutzbehörden. Die oberste Naturschutzbehörde ist in Niedersachsen das Ministerium für Umwelt. Dieser obersten Aufsichtsbehörde sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörden nachgeordnet. Die bürgernächsten Anlaufstellen für Naturschutzfragen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Des Weiteren leisten die privaten Naturschutzverbände wertvolle Naturschutzarbeit.
Ziel der Arbeit der unteren Naturschutzbehörde ist es die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln. Die Tätigkeit des Naturschutzes erstreckt sich nicht nur auf die freie Landschaft, sondern auch auf den besiedelten Raum.
Hieraus ergibt sich ein umfangreiches Aufgabengebiet. Bitte informieren Sie sich.
Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“
Der Landkreis Göttingen sowie 60 weitere engagierte Gemeinden, Städte und Landkreise aus ganz Deutschland haben sich am 01.02.2012 zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" zusammengeschlossen.
In Deutschland werden über 70 % aller Lebensräume als bedroht eingestuft. Dass sich mittlerweile eine derart große Zahl an Kommunen im ganzen Land und verschiedener Größe gezielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen, spiegelt die zunehmende Bedeutung des Themas für die Städte und Gemeinden wider. Kommunen schaffen Naturerfahrungsräume, tragen durch ausgedehnte Grünflächen zur Biotopvernetzung bei und stärken die die genetische Artenvielfalt mit kommunalen Schutzprogrammen. Dadurch leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Schutz der lokalen Biodiversität, sondern tragen auch zu einer verbesserten Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei.
Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. In diesem Sinne dient es den Kommunen als Instrument für den Informationsaustausch, einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit sowie der politischen Lobbyarbeit. Darüber hinaus sollen mit Hilfe des Bündnisses gemeinsame Aktionen und Projekte initiiert und koordiniert werden. Durch die Verwirklichung von rund 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen, mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020, soll der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden.
Regelmäßige Informationen zur biologischen Vielfalt in Kommunen bietet Ihnen der Newsletter des "Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt".
Ansprüche an die Landschaft können damit frühzeitig erkannt und bewältigt werden.
Gemeinsam besteht die Chance, eine effektive Landschaftsentwicklung herbeizuführen, die dem Menschen eine lebenswerte Umwelt erhält.
Die Durchführung von gesetzlichen Bestimmungen zum Naturschutz obliegt den Naturschutzbehörden. Die oberste Naturschutzbehörde ist in Niedersachsen das Ministerium für Umwelt. Dieser obersten Aufsichtsbehörde sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörden nachgeordnet. Die bürgernächsten Anlaufstellen für Naturschutzfragen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Des Weiteren leisten die privaten Naturschutzverbände wertvolle Naturschutzarbeit.
Ziel der Arbeit der unteren Naturschutzbehörde ist es die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln. Die Tätigkeit des Naturschutzes erstreckt sich nicht nur auf die freie Landschaft, sondern auch auf den besiedelten Raum.
Hieraus ergibt sich ein umfangreiches Aufgabengebiet. Bitte informieren Sie sich.
Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“
Der Landkreis Göttingen sowie 60 weitere engagierte Gemeinden, Städte und Landkreise aus ganz Deutschland haben sich am 01.02.2012 zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" zusammengeschlossen.
In Deutschland werden über 70 % aller Lebensräume als bedroht eingestuft. Dass sich mittlerweile eine derart große Zahl an Kommunen im ganzen Land und verschiedener Größe gezielt für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen, spiegelt die zunehmende Bedeutung des Themas für die Städte und Gemeinden wider. Kommunen schaffen Naturerfahrungsräume, tragen durch ausgedehnte Grünflächen zur Biotopvernetzung bei und stärken die die genetische Artenvielfalt mit kommunalen Schutzprogrammen. Dadurch leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Schutz der lokalen Biodiversität, sondern tragen auch zu einer verbesserten Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei.
Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. In diesem Sinne dient es den Kommunen als Instrument für den Informationsaustausch, einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit sowie der politischen Lobbyarbeit. Darüber hinaus sollen mit Hilfe des Bündnisses gemeinsame Aktionen und Projekte initiiert und koordiniert werden. Durch die Verwirklichung von rund 330 Zielen und rund 430 Maßnahmen, mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020, soll der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden.
Regelmäßige Informationen zur biologischen Vielfalt in Kommunen bietet Ihnen der Newsletter des "Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt".







