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Erhebung von Mietwerten im Landkreis Göttingen startet am 30.08.2012

Kleinvermieter werden in Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden befragt

Der Landkreis Göttingen führt derzeit als zuständiger Leistungsträger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für den Bereich des Landkreises Göttingen inklusive der Stadt Göttingen eine Erhebung der aktuellen Mietwerte durch. Die Erhebung startet am 30.08.2012 und dauert bis Ende September 2012.


Ziel der Erhebung ist es, unter Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse das Mietniveau in Stadt und Landkreis zu bestimmen. Diese Daten werden zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft benötigt, die der Landkreis als Leistungsträger nach den §§ 22 SGB II und 29 SGB XII zu tragen hat. Mit der Erhebung der lokalen Mietwerte kommt der Landkreis Göttingen einer Vorgabe des Bundessozialgerichts nach.

Mit der Durchführung der Datenerhebung wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Sie erfolgt nach Abstimmung mit dem niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten in Form einer anonymisierten Vermieterbefragung. Neben den regionalen Großvermietern werden cirka 3.500 zufällig ausgewählte Vermieter aus dem Gebiet von Stadt und Landkreis Göttingen angeschrieben und um die Rücksendung eines Fragebogens gebeten. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Damit die Ergebnisse repräsentativ sind, ist es jedoch wichtig, dass die angeschriebenen Vermieter an der Erhebung teilnehmen. Der Landkreis bittet deshalb herzlich um eine breite Unterstützung.

Das Ergebnis der Datenerhebung soll im November 2012 vorliegen.
 

erstellt am 21.08.2012

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