Landrat Bernhard Reuter dankt ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern
Im Rahmen einer Feierstunde am 11. Juni 2012 hat Landrat Bernhard Reuter 12 langjährig engagierten Bürgerinnen und Bürgern für ihre besondere Arbeit gedankt. In seiner Ansprache hob Landrat Reuter hervor, wie wichtig ehrenamtliche Arbeit für ein funktionierendes Gemeinwesen und die Gesellschaft sei. Er sprach allen ehrenamtlich Tätigen seinen besonderen Dank und seine Anerkennung für die von ihnen geleistete Arbeit aus.
Ein besonderes Dankeschön des Landrates ging an Frau Barbara Aselmann, Frau Dorothee Fädrich, Frau Margret Meier und Herrn Ortsbürgermeister Bernd Casper aus Bremke.
Unter Mithilfe von Herrn Casper ist es einem Franzosen 67 Jahre nach Kriegsende gelungen, das Grab seines vermissten Bruders in Bremke zu finden und es zu besuchen. Die drei Damen aus dem Ort pflegen dieses Grab, wie auch andere Bereiche des Friedhofes, schon seit Jahrzehnten ehrenamtlich in ihrer Freizeit.
Frau Bettina König, Leiterin der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes, Kreisverband Göttingen-Land, bereicherte die Veranstaltung mit einem unterhaltsamen und informativen Bericht über die Arbeit mit Rettungshunden. Zwei vierbeinige Teammitglieder waren zur Unterstützung dabei.
Die Niedersächsische Ehrenamtskarte erhielten in diesem Rahmen:
Die Ehrenamtskarte und ihre Vorteile sollen das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht vergüten, aber als Dankeschön für ihren Einsatz kleine Freuden und Erleichterungen bereiten. Daran beteiligen sich verschiedene Freizeit- und Kultureinrichtungen, aber auch der Einzelhandel und Kommunen mit Preisnachlässen oder freiem Eintritt für die Karteninhaber. Der Landkreis Göttingen bietet etwa 20% Rabatt für Kreisvolkshochschulkurse und den Wegfall der Zusatzgebühren für Pkw-Wunschkennzeichen an. Die Ehrenamtskarte ist in ganz Niedersachsen und Bremen gültig.
Anspruch auf die E-Karte haben Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr, die mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr und seit mindestens drei Jahren ehrenamtlich aktiv sind. Sie dürfen keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über die Erstattung anfallender Kosten hinausgeht. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann schriftlich die Ausstellung mit Bestätigung der Einrichtungen oder Vereine, in denen das Ehrenamt ausgeübt wird, beantragen. Die Gültigkeit der E-Karte beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Weitere Informationen zur Niedersächsischen Ehrenamtskarte und alle Vergünstigungen finden Sie auf den Internetseiten www.freiwilligenserver.de und www.landkreisgoettingen.de/ehrenamtskarte
Unter Mithilfe von Herrn Casper ist es einem Franzosen 67 Jahre nach Kriegsende gelungen, das Grab seines vermissten Bruders in Bremke zu finden und es zu besuchen. Die drei Damen aus dem Ort pflegen dieses Grab, wie auch andere Bereiche des Friedhofes, schon seit Jahrzehnten ehrenamtlich in ihrer Freizeit.
Frau Bettina König, Leiterin der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes, Kreisverband Göttingen-Land, bereicherte die Veranstaltung mit einem unterhaltsamen und informativen Bericht über die Arbeit mit Rettungshunden. Zwei vierbeinige Teammitglieder waren zur Unterstützung dabei.
Die Niedersächsische Ehrenamtskarte erhielten in diesem Rahmen:
- Eva Ehbrecht, Obernfeld
- Klaus Freyberg, Bilshausen
- Thorsten Kanbach-Ducke, Gleichen
- Bettina König, Waake
- Ute Neumann, Göttingen
- Ursula Nordmann, Rollshausen
- Wilfried Schmidt, Bernshausen
- Dana Schneider, Obernfeld
- Hildegard Wüstefeld, Obernfeld
Landrat Reuter mit den ehrenamtlichen Helfern
Anspruch auf die E-Karte haben Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebensjahr, die mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr und seit mindestens drei Jahren ehrenamtlich aktiv sind. Sie dürfen keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über die Erstattung anfallender Kosten hinausgeht. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann schriftlich die Ausstellung mit Bestätigung der Einrichtungen oder Vereine, in denen das Ehrenamt ausgeübt wird, beantragen. Die Gültigkeit der E-Karte beträgt drei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Weitere Informationen zur Niedersächsischen Ehrenamtskarte und alle Vergünstigungen finden Sie auf den Internetseiten www.freiwilligenserver.de und www.landkreisgoettingen.de/ehrenamtskarte
erstellt am 13.06.2012
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