Verbraucherschutz im Landkreis und in der Stadt Göttingen
Am 15.03.2012 hat das siebte Audit zum Qualitätsmanagement im Veterinär- und Verbraucherschutzamt für den Landkreis und die Stadt Göttingen stattgefunden.
Bei den jährlich durchzuführenden Audits wird die Verwirklichung von Standards im Verbraucherschutz und Veterinärbereich überprüft. Das vom Land beauftragte unabhängige Auditorenteam bestätigt dem hiesigen Veterinär- und Verbraucherschutzamt erneut ein hohes Niveau beim Umsetzungsgrad.
Im Rahmen des Audits wurde zudem positiv bemerkt, dass der Ausbildungsbereich im Amt sehr gut verankert ist und ein hoher Ausbildungsstand vorliegt.
Warum gibt es ein Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Verbraucher- schutzamt?
Aufgrund der Wichtigkeit und des ständig wachsenden Umfangs der Aufgaben im Veterinär- und Verbraucherschutz sind Bürgernähe, Transparenz und die Standardisierung von Arbeitsvorgängen und -prozessen in einem modernen Dienstleistungsbereich unerlässlich.
Die Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen haben aufgrund der Verpflichtung aus Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) aufgebaut, welches kontinuierlich weiter- entwickelt wird.
Die Aufgabe des QMS ist insbesondere, die Kontrolltätigkeiten der Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf hohem Niveau sicherzustellen. Durch die regelmäßige, Überprüfung der Leistungsaspekte im Rahmen des QMS soll die Zuverlässigkeit, Verständlichkeit, Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des staatlichen Handelns sichtbar gemacht werden.
Im Rahmen des Audits wurde zudem positiv bemerkt, dass der Ausbildungsbereich im Amt sehr gut verankert ist und ein hoher Ausbildungsstand vorliegt.
Warum gibt es ein Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Verbraucher- schutzamt?
Aufgrund der Wichtigkeit und des ständig wachsenden Umfangs der Aufgaben im Veterinär- und Verbraucherschutz sind Bürgernähe, Transparenz und die Standardisierung von Arbeitsvorgängen und -prozessen in einem modernen Dienstleistungsbereich unerlässlich.
Die Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen haben aufgrund der Verpflichtung aus Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) aufgebaut, welches kontinuierlich weiter- entwickelt wird.
Die Aufgabe des QMS ist insbesondere, die Kontrolltätigkeiten der Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes auf hohem Niveau sicherzustellen. Durch die regelmäßige, Überprüfung der Leistungsaspekte im Rahmen des QMS soll die Zuverlässigkeit, Verständlichkeit, Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des staatlichen Handelns sichtbar gemacht werden.
erstellt am 16.05.2012
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