Windenergie im Landkreis Göttingen: Im Herbst 2012 sollen Vorranggebiete feststehen
„Der Landkreis Göttingen arbeitet gemeinsam mit den Städten und Gemeinden mit Hochdruck daran, geeignete Flächen für Windkraft auszuweisen“, sagt Kreisrätin Christel Wemheuer. „Wenn im Herbst 2012 die Ergebnisse bereitstehen, ist der Landkreis bei der Energiewende einen großen Schritt weiter“.
Der Kreistag hatte am 14.12.2011 die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Göttingen beschlossen. Grund ist, dass das Landesraumordnungsprogramm die Landkreise als Träger der Raumordnung auffordert, Vorranggebiete für Windenergienutzung festzulegen. Dieser Aufgabe muss der Landkreis Göttingen nachkommen.
Um Vorranggebiete für Nutzung der Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm festlegen zu können, benötigt der Landkreis zunächst Daten, die aufzeigen, welche Flächen für Windkraft geeignet sind. Der Landkreis hat dazu eine Windpotential-Analyse in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen bereits vor. Sie sind allerdings noch nicht verwertbar, da der Landkreis unter anderem noch eine Rotmilan-Kartierung vornehmen muss. Aus dieser Kartierung ergeben sich Flächen, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen zum Schutz des Rotmilans ausgeschlossen werden muss.
Der Landkreis wird die Daten für die Rotmilan-Kartierung von März bis Juli 2012 erheben und anschließend auswerten. Voraussichtlich im Herbst 2012 wird der Landkreis die vollständigen Ergebnisse den Städten und Gemeinden vorstellen. Flächen, die schon von vorneherein generell ausgeschlossen sind, sind zum Beispiel Naturschutz- und FFH-Gebiete.
Auf dieser Grundlage werden dann die Städte und Gemeinden ihre Flächennutzungsplanung anpassen und dort die Vorranggebiete für Windkraftnutzung festlegen. Die Investoren sind dann beim Bau von Windkraftanlagen an diese Flächen gebunden.
Um Vorranggebiete für Nutzung der Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm festlegen zu können, benötigt der Landkreis zunächst Daten, die aufzeigen, welche Flächen für Windkraft geeignet sind. Der Landkreis hat dazu eine Windpotential-Analyse in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen bereits vor. Sie sind allerdings noch nicht verwertbar, da der Landkreis unter anderem noch eine Rotmilan-Kartierung vornehmen muss. Aus dieser Kartierung ergeben sich Flächen, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen zum Schutz des Rotmilans ausgeschlossen werden muss.
Der Landkreis wird die Daten für die Rotmilan-Kartierung von März bis Juli 2012 erheben und anschließend auswerten. Voraussichtlich im Herbst 2012 wird der Landkreis die vollständigen Ergebnisse den Städten und Gemeinden vorstellen. Flächen, die schon von vorneherein generell ausgeschlossen sind, sind zum Beispiel Naturschutz- und FFH-Gebiete.
Auf dieser Grundlage werden dann die Städte und Gemeinden ihre Flächennutzungsplanung anpassen und dort die Vorranggebiete für Windkraftnutzung festlegen. Die Investoren sind dann beim Bau von Windkraftanlagen an diese Flächen gebunden.
erstellt am 24.02.2012






